Teilnahmebedingungen - AGB

I. Geltung der Teilnahmebedingungen

  1. Alle unsere Leistungen werden ausschließlich auf der Grundlage der vertraglichen Vereinbarung und dieser Teilnahmebedingungen erbracht. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen werden ausgeschlossen und verpflichten uns nicht, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
  2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unseren Datenschutzbestimmungen.
  3. In diesen Teilnahmebedingungen werden aus Gründen der besseren Lesbarkeit nur das generische Maskulinum verwendet. Weibliche oder anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die jeweilige Aussage erforderlich ist.


II. Vertragsabschluss

  1. Die Anmeldung des Teilnehmers gilt als Angebot auf Abschluss eines Seminarvertrages. Der Teilnehmer ist an das Angebot auf Teilnahme höchstens zwei Wochen gebunden. Der Teilnahmevertrag ist abgeschlossen, wenn der Veranstalter die Teilnahme des Teilnehmers innerhalb der genannten Frist schriftlich bestätigt. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Teilnahme ablehnt.
  2. Der Teilnehmer ist berechtigt, bis zum Beginn der Veranstaltung einen Ersatzteilnehmer zu benennen, der in seine Rechte und Pflichten aus dem Seminarvertrag eintreten soll. Die Übertragung der Rechte und Pflichten des Teilnehmers aus dem Seminarvertrag erfolgt erst mit der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Eine eigene Anmeldung des Ersatzteilnehmers ist erforderlich. Für die dementsprechende Umbuchung wird eine Gebühr in Höhe von 50,- € zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Das Widerrufsrecht des Verbrauchers bleibt hiervon unberührt. Die teil- oder tagesweise Ersatzteilnahme ist nicht möglich.
  3. Der Teilnehmer erkennt mit seiner Anmeldung an, dass es sich bei der Leistung des Veranstalters nicht um Dienste im Sinne von § 627 BGB handelt. Das Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung gem. § 627 BGB wird vorbehaltlich des nachfolgend vereinbarten Rechts zur Stornierung ausgeschlossen.
  4. Der Teilnehmer ist berechtigt, bis zu 2 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung seine Teilnahme auf eine spätere ausgeschriebene Veranstaltung kostenfrei umzubuchen, auch mehrfach, jedoch maximal bis längstens 12 Monate nach Ende der regulären Veranstaltung.
  5. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltungen aus wichtigem Grund- insbesondere bei Erkrankung des Dozenten oder zu geringer Teilnehmerzahl gegen volle Erstattung bereits gezahlter Teilnehmergebühren abzusagen.
  6. Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt. Dozentenwechsel, unwesentliche Änderungen im Programmablauf oder eine zumutbare Verlegung des Veranstaltungsorts berechtigen nicht zu einer Minderung der Teilnahmegebühr oder zum Rücktritt vom Vertrag.
  7. Für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die dem Teilnehmer durch die Absage oder Änderung entstehen, kommen wir außer in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nicht auf.


III. Stornierung

  1. Der Teilnehmer ist berechtigt, seine Teilnahme jederzeit vor Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen zu stornieren. Die Stornierung bedarf der Textform.
  2. Storniert der Teilnehmer seine Teilnahme und stellt keinen Ersatzteilnehmer oder dieser wird vom Veranstalter begründet abgelehnt, ist der Veranstalter berechtigt, eine pauschale Entschädigung zu verlangen. Diese beträgt bei einer
    ◦ Stornierung bis zu 4 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung 10 % der Seminargebühr
    ◦ Stornierung bis zu 2 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung 30 % der Seminargebühr
    ◦ Stornierung kürzer als 2 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung 100 % der Seminargebühr.
  3. Die teil- oder tagesweise Stornierung der Veranstaltung ist nicht möglich.


IV. Zahlung und Verzug

  1. Die vereinbarten Teilnehmergebühren sind nach Rechnungsstellung bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei auf das Konto des Veranstalters zu bezahlen. Der Veranstalter ist berechtigt, dem Teilnehmer die Teilnahme an der Veranstaltung zu verwehren, soweit und solange die Teilnehmergebühr nicht bezahlt ist.
  2. Kommt der Teilnehmer mit der Zahlung der vereinbarten und berechneten Teilnahmegebühr länger als 10 Werktage in Verzug, ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag zu stornieren. Für diesen Fall ist der Veranstalter berechtigt, die In Z. II. punkt 2 genannten Stornogebühren als Verzugsschaden geltend zu machen. Dem Teilnehmer bleibt vorbehalten, dem Veranstalter nachzuweisen, dass diesem insoweit kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Der Veranstalter ist berechtigt, für jede Mahnung der Teilnahmegebühren eine Mahngebühr in Höhe von 15,- € zu berechnen.


V. Teilnahmegebühren, Fremdkosten

  1. Die Teilnahmegebühren umfassen, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme am Seminar, eventuelle Kursunterlagen und Kursmaterialien.
  2. Fremdkosten, insbesondere Unterbringungskosten und Verpflegungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt, soweit diese Leistung vom Veranstalter erbracht wird. Anderenfalls werden die Übernachtungskosten vom Betreiber des Veranstaltungsorts selbst in Rechnung gestellt und werden vom Teilnehmer direkt an den Betreiber des Veranstaltungsorts bezahlt. Die dem Teilnehmer in Rechnung gestellten Fremdkosten für die Unterbringung sind vor Beginn der Veranstaltung an den Betreiber des Veranstaltungsorts zu bezahlen. Der Veranstalter behält sich vor, hierüber vom Teilnehmer einen Nachweis zu verlangen. Ferner ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen, wenn und soweit die Kosten der Unterbringung nicht vor dem Beginn der Veranstaltung bezahlt sind.
  3. Verpflegungskosten und sonstige Nebenkosten werden vor Ort vom Veranstalter gesondert berechnet. Es gelten die Fälligkeits- und Verzugsregelungen in diesen Teilnahmebedingungen.


VI. Haftung

  1. Wir üben unsere Tätigkeit als Seminaranbieter und nicht als Reiseveranstalter aus. 
  2. Der Veranstalter erbringt keinerlei medizinische oder therapeutische Dienstleistungen, für die Approbationen oder öffentlich-rechtliche Erlaubnisse erforderlich sind. Die im Einzelfall erforderliche medizinische Betreuung durch einen Arzt oder Heilpraktiker wird durch die Tätigkeit des Veranstalters nicht ersetzt.
  3. Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Teilnehmers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt gerade zu gewähren hat. wesentlich sich ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
  4. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Höhe eines etwaigen Schadensersatzanspruchs auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz
  6. Mit seiner Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass gegen die Teilnahme an der Veranstaltung keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Er bestätigt ausdrücklich, dass keine dementsprechenden Risiken bestehen. Der Veranstalter ist berechtigt, den Teilnehmer zu Beginn oder während der Veranstaltung auszuschließen, wenn der Teilnehmer die Voraussetzungen zur Teilnahme nicht erfüllt oder sicherheitsrelevante Anweisungen des Veranstalters nicht erfüllt.


VII. Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Teilnehmer einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt oder ergänzt werden, die den von den Vertragsparteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zielen möglichst nahe kommt.